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Bodenrichtwerte

Amtliche Auskunft

Bodenrichtwertauskunft für Falkensee bestellen

Amtliche Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses zum Bodenrichtwert Ihres Grundstücks in Falkensee, zum aktuellen oder zu einem zurückliegenden Stichtag. Sie geben Adresse oder Flurstück an; der Antrag geht an den Gutachterausschuss, die Auskunft kommt als PDF.

Ihr Antrag betrifft ein Grundstück in Falkensee, Landkreis Havelland, Brandenburg. Zuständig: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland (Stichtag 1. Januar, jährlich).

Kostenfreie Karteneinsicht: Bodenrichtwertportal Brandenburg. Die schriftliche Auskunft ist die Form, die Finanzamt, Bank und Gericht anerkennen.

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Was Sie erhalten

Die Bodenrichtwertauskunft des Gutachterausschusses nennt für das angegebene Grundstück den Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter zum gewählten Stichtag samt den wertbestimmenden Merkmalen des Richtwertgrundstücks: Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschossflächenzahl, Grundstückstiefe oder -größe und beitragsrechtlicher Zustand. Sie ist amtlich gesiegelt oder signiert und wird von Finanzämtern, Banken, Notaren und Gerichten anerkannt.

Was Sie angeben müssen

Die Anschrift des Grundstücks reicht in den meisten Fällen. Bei unbebauten Grundstücken oder mehreren Flurstücken helfen Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer aus dem Grundbuch- oder Katasterauszug. Für Erbschaft oder Schenkung geben Sie den Todes- oder Schenkungstag als Stichtag an; beantragt wird der zu diesem Datum geltende Wert.

Wofür die Auskunft dient

  • Erbschaft und Schenkung: Bodenrichtwert zum Bewertungsstichtag (§ 179 BewG), oft Jahre zurück.
  • Grundsteuer: Wert zum 1. Januar 2022 im Bundesmodell und in Baden-Württemberg.
  • Verkauf, Finanzierung, Scheidung: aktueller Wert als Ausgangspunkt der Bodenwertermittlung.

Ablauf

  1. Grundstück per Adresse oder Flurstück angeben, Stichtag und Zweck wählen.
  2. Der Antrag wird beim zuständigen Gutachterausschuss gestellt.
  3. Zustellung als PDF per E-Mail, in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Werktagen nach Eingang beim Gutachterausschuss.

Hinweis zum Anbieter

portal-bodenrichtwert.de ist ein privater Dienstleister und keine Behörde. Wir übernehmen die Antragstellung beim zuständigen Gutachterausschuss und die Zustellung der Auskunft. Die Karteneinsicht in den Landesportalen ist kostenfrei; wer nur den Wert wissen will, braucht keine Auskunft. Der Preis wird im Formular vor dem Absenden ausgewiesen.

Mit der Bestellung stimmen Sie zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen wird; das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung (Widerrufsbelehrung). Es gelten unsere AGB.