Ortsteil von Ribnitz-Damgarten
Bodenrichtwert Ribnitz-Damgarten-Pütnitz
Für Pütnitz in Ribnitz-Damgarten weist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Vorpommern-Rügen zum Stichtag 01.01.2024 4 Bodenrichtwertzonen (Bauland (gesamt)) aus. Der Median beträgt 105 €/m²; die Zonenwerte reichen von 3,60 bis 145 €/m².
Kennzahlen nach Nutzungsklasse in Pütnitz
| Nutzungsklasse | Zonen | Minimum | Median | Mittel | Maximum |
|---|---|---|---|---|---|
| Bauland (gesamt) | 4 | 3,60 | 105 | 90 | 145 |
| Wohnbauland | 3 | 90 | 120 | 118 | 145 |
| Sonderbauflächen | 1 | 3,60 | 3,60 | 3,60 | 3,60 |
Alle Werte in EUR/m². „Bauland (gesamt)“ fasst Wohnbau-, Misch-, Gewerbe- und Sonderflächen zusammen; land- und forstwirtschaftliche Flächen stehen separat. Median = mittlerer Zonenwert, die belastbare Kennzahl für „Bodenrichtwert in Pütnitz“.
Was der Wert für Pütnitz bedeutet
Der Bodenrichtwert gilt je Zone für ein Richtwertgrundstück mit den in der Tabelle genannten Merkmalen. Innerhalb von Pütnitz reichen die Werte von 3,60 bis 145 €/m²; welcher gilt, entscheidet die Lage des Grundstücks in der Karte des Landesportals Bodenrichtwertportal Mecklenburg-Vorpommern. Abweichungen des eigenen Grundstücks in Größe, Geschossflächenzahl oder Erschließung sind anzupassen, wie es der Ratgeber zum Verkehrswert beschreibt.
Für Finanzamt, Bank oder Gericht braucht es die schriftliche Auskunft des Gutachterausschusses zum maßgeblichen Stichtag; sie lässt sich hier für Ribnitz-Damgarten bestellen.
Weitere Ortsteile in Ribnitz-Damgarten
- Amt Ribnitz-Damgarten/Stadt Marlow 2,20 €
- Bartelshagen I 50 €
- Bookhorst 26 €
- Borg 85 €
- Damgarten 78 €
- Ehmenhagen 70 €
- Freudenberg 55 €
- Kuhlrade 26 €
- Körkwitz 100 €
- Neuhof 65 €
- Petersdorf 65 €
- Plummendorf 41 €
- Ribnitz 100 €
- Wilmshagen 14 €
Quelle (MV): © GeoBasis-DE/M-V, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung M-V, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen. Lizenz: CC BY 4.0. Datensatz beim Herausgeber. Stichtag 01.01.2024.
Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.