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Bodenrichtwerte

Schleswig-Holstein · Kreis Plön

Bodenrichtwert Dörnick

Dörnick (PLZ 24326) liegt im Kreis Plön, Schleswig-Holstein. Die Bodenrichtwerte legt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Plön fest (Stichtag zum Jahreswechsel). Einsicht in die aktuellen Zonenwerte gibt es kostenfrei im Landesportal DANord (Geoportal Schleswig-Holstein); eine schriftliche Auskunft zu einem Grundstück erteilt der Gutachterausschuss auf Antrag.

Offene Daten (dl-de/by-2.0), Anbindung in Vorbereitung. Einsicht über DANord.

Postleitzahl
24326
Stichtag
zum Jahreswechsel
Einsicht
Grundsteuer
nach Bodenrichtwert

Anleitung

So finden Sie den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Dörnick

  1. 1Landesportal öffnen: DANord (Geoportal Schleswig-Holstein). Dort sind die Bodenrichtwertzonen für Schleswig-Holstein als Karte hinterlegt, kostenfrei einsehbar zum jeweiligen Stichtag.
  2. 2Adresse oder Flurstück suchen: Straße und Hausnummer in Dörnick (24326) eingeben oder Gemarkung, Flur und Flurstück aus dem Grundbuch- oder Katasterauszug. Der Wert gilt für die Zone, in der das Grundstück liegt.
  3. 3Eintrag lesen: Neben dem Wert in €/m² stehen Entwicklungszustand (B, R, E), Art der Nutzung (W, MI, GE …), Geschossflächenzahl und Beitragszustand. Was die Kürzel bedeuten, erklärt der Ratgeber „Bodenrichtwert lesen“.
  4. 4Amtliche Auskunft für Finanzamt, Bank oder Gericht: Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erteilt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Plön auf Antrag, auch zu zurückliegenden Stichtagen. Hier online bestellen.

Zuständigkeit

Zuständigkeit für Dörnick

Gutachterausschuss

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Plön

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis bzw. in der kreisfreien Stadt. Beschließt die Bodenrichtwerte für Dörnick auf Grundlage der Kaufpreissammlung (Stichtag zum Jahreswechsel).

Grundsteuer in Schleswig-Holstein

Bundesmodell

Schleswig-Holstein wendet das Bundesmodell an: Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 geht in den Grundsteuerwert ein. Mehr zur Grundsteuer.

Bodenrichtwert nach Postleitzahl in Dörnick

Bodenrichtwertzonen folgen nicht den PLZ-Grenzen; eine Postleitzahl kann mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten enthalten.

  • 24326

Nachbargemeinden

Bodenrichtwerte im Umkreis von Dörnick.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Dörnick

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Dörnick?
Der Bodenrichtwert wird je Zone festgelegt; innerhalb von Dörnick gibt es in der Regel mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten. Für Schleswig-Holstein zeigt dieses Portal noch keine Zonenwerte (Demnächst verfügbar). Den Wert für eine konkrete Adresse sehen Sie kostenfrei im Landesportal DANord (Geoportal Schleswig-Holstein) oder erhalten ihn als amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.
Wer legt die Bodenrichtwerte für Dörnick fest?
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Plön. Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien nach § 192 BauGB; sie leiten die Werte aus der Kaufpreissammlung ab und beschließen sie zum jeweiligen Stichtag (Stichtag zum Jahreswechsel).
Gilt der Bodenrichtwert für mein Grundstück in Dörnick?
Nicht unmittelbar. Der Bodenrichtwert beschreibt ein fiktives Richtwertgrundstück der Zone mit typischer Größe, Tiefe, Nutzung und Geschossflächenzahl. Weicht Ihr Grundstück davon ab, ist der Wert anzupassen; für eine belastbare Zahl braucht es ein Gutachten oder eine Auskunft, die die Abweichungen benennt.
Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Dörnick?
Schleswig-Holstein wendet das Bundesmodell an: Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 geht in den Grundsteuerwert ein. Maßgeblich ist der Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der aktuelle.
Wie bekomme ich eine amtliche Bodenrichtwertauskunft für Dörnick?
Schriftlich beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Plön oder über diesen Service: Sie geben Adresse oder Flurstück an, wir stellen den Antrag und liefern die Auskunft als PDF. Für Erbschaft, Schenkung oder Finanzierung wird meist eine Auskunft zu einem zurückliegenden Stichtag benötigt; das lässt sich im Formular angeben.

Quelle (SH): Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein. Lizenz: dl-de-by-2.0. Datensatz beim Herausgeber.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.