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Bodenrichtwerte

Rheinland-Pfalz · Rhein-Lahn-Kreis

Bodenrichtwert Lautert

Lautert (PLZ 56355) liegt im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz. Die Bodenrichtwerte legt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Rheinland-Pfalz) fest (Stichtag 1. Januar). Einsicht in die aktuellen Zonenwerte gibt es kostenfrei im Landesportal Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz; eine schriftliche Auskunft zu einem Grundstück erteilt der Gutachterausschuss auf Antrag.

Kostenfreie Einsicht im Landesportal. Die Daten sind urheberrechtlich geschützt und nicht als offene Daten freigegeben; deshalb zeigt dieses Portal für Rheinland-Pfalz keine Zonenwerte.

Postleitzahl
56355
Stichtag
1. Januar
Grundsteuer
nach Bodenrichtwert

Anleitung

So finden Sie den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Lautert

  1. 1Landesportal öffnen: Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz. Dort sind die Bodenrichtwertzonen für Rheinland-Pfalz als Karte hinterlegt, kostenfrei einsehbar zum jeweiligen Stichtag.
  2. 2Adresse oder Flurstück suchen: Straße und Hausnummer in Lautert (56355) eingeben oder Gemarkung, Flur und Flurstück aus dem Grundbuch- oder Katasterauszug. Der Wert gilt für die Zone, in der das Grundstück liegt.
  3. 3Eintrag lesen: Neben dem Wert in €/m² stehen Entwicklungszustand (B, R, E), Art der Nutzung (W, MI, GE …), Geschossflächenzahl und Beitragszustand. Was die Kürzel bedeuten, erklärt der Ratgeber „Bodenrichtwert lesen“.
  4. 4Amtliche Auskunft für Finanzamt, Bank oder Gericht: Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erteilt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Rheinland-Pfalz) auf Antrag, auch zu zurückliegenden Stichtagen. Hier online bestellen.

Zuständigkeit

Zuständigkeit für Lautert

Gutachterausschuss

Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Rheinland-Pfalz)

Gutachterausschuss für Grundstückswerte, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt. Beschließt die Bodenrichtwerte für Lautert auf Grundlage der Kaufpreissammlung (Stichtag 1. Januar).

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz

Bundesmodell

Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an: Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 geht in den Grundsteuerwert ein. Mehr zur Grundsteuer.

Bodenrichtwert nach Postleitzahl in Lautert

Bodenrichtwertzonen folgen nicht den PLZ-Grenzen; eine Postleitzahl kann mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten enthalten.

  • 56355

Nachbargemeinden

Bodenrichtwerte im Umkreis von Lautert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Lautert

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Lautert?
Der Bodenrichtwert wird je Zone festgelegt; innerhalb von Lautert gibt es in der Regel mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten. Für Rheinland-Pfalz zeigt dieses Portal noch keine Zonenwerte (Keine Open-Data-Freigabe). Den Wert für eine konkrete Adresse sehen Sie kostenfrei im Landesportal Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz oder erhalten ihn als amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.
Wer legt die Bodenrichtwerte für Lautert fest?
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Rheinland-Pfalz). Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien nach § 192 BauGB; sie leiten die Werte aus der Kaufpreissammlung ab und beschließen sie zum jeweiligen Stichtag (Stichtag 1. Januar).
Gilt der Bodenrichtwert für mein Grundstück in Lautert?
Nicht unmittelbar. Der Bodenrichtwert beschreibt ein fiktives Richtwertgrundstück der Zone mit typischer Größe, Tiefe, Nutzung und Geschossflächenzahl. Weicht Ihr Grundstück davon ab, ist der Wert anzupassen; für eine belastbare Zahl braucht es ein Gutachten oder eine Auskunft, die die Abweichungen benennt.
Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Lautert?
Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an: Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 geht in den Grundsteuerwert ein. Maßgeblich ist der Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der aktuelle.
Wie bekomme ich eine amtliche Bodenrichtwertauskunft für Lautert?
Schriftlich beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Rheinland-Pfalz) oder über diesen Service: Sie geben Adresse oder Flurstück an, wir stellen den Antrag und liefern die Auskunft als PDF. Für Erbschaft, Schenkung oder Finanzierung wird meist eine Auskunft zu einem zurückliegenden Stichtag benötigt; das lässt sich im Formular angeben.

Quelle (RP): Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz. Datensatz beim Herausgeber.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.