Ortsteil von Kritzmow
Bodenrichtwert Kritzmow-Südstadt
Für Südstadt in Kritzmow weist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Rostock zum Stichtag 01.01.2024 1 Bodenrichtwertzonen (Bauland (gesamt)) aus. Der Median beträgt 100 €/m²; die Zonenwerte reichen von 100 bis 100 €/m².
Kennzahlen nach Nutzungsklasse in Südstadt
| Nutzungsklasse | Zonen | Minimum | Median | Mittel | Maximum |
|---|---|---|---|---|---|
| Bauland (gesamt) | 1 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| Sonderbauflächen | 1 | 100 | 100 | 100 | 100 |
Alle Werte in EUR/m². „Bauland (gesamt)“ fasst Wohnbau-, Misch-, Gewerbe- und Sonderflächen zusammen; land- und forstwirtschaftliche Flächen stehen separat. Median = mittlerer Zonenwert, die belastbare Kennzahl für „Bodenrichtwert in Südstadt“.
Was der Wert für Südstadt bedeutet
Der Bodenrichtwert gilt je Zone für ein Richtwertgrundstück mit den in der Tabelle genannten Merkmalen. Innerhalb von Südstadt reichen die Werte von 100 bis 100 €/m²; welcher gilt, entscheidet die Lage des Grundstücks in der Karte des Landesportals Bodenrichtwertportal Mecklenburg-Vorpommern. Abweichungen des eigenen Grundstücks in Größe, Geschossflächenzahl oder Erschließung sind anzupassen, wie es der Ratgeber zum Verkehrswert beschreibt.
Für Finanzamt, Bank oder Gericht braucht es die schriftliche Auskunft des Gutachterausschusses zum maßgeblichen Stichtag; sie lässt sich hier für Kritzmow bestellen.
Weitere Ortsteile in Kritzmow
- Biestow 270 €
- Buchholz, Fahrenholz, Klein Stove, Buchholz-Heide 180 €
- Gartenstadt/Stadtweide 100 €
- Groß Schwaß Gewerbegebiet 55 €
- Groß Stove 180 €
- Hansaviertel 620 €
- Klein Schwaß 145 €
- Klein Stove 110 €
- Kritzmow - B-Plan GE Karauschensoll 150 €
- Kritzmow - B-Plan Nr.17 325 €
- Stäbelow B-Plan Nr. 1 GE Schnurrerkehrum + Nr.2 GE Satower S 55 €
- Wilsen/Klein Schwaß 235 €
Quelle (MV): © GeoBasis-DE/M-V, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung M-V, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen. Lizenz: CC BY 4.0. Datensatz beim Herausgeber. Stichtag 01.01.2024.
Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.