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Bodenrichtwerte

Ortsteil von Weste

Bodenrichtwert Weste-Höver

Für Höver in Weste weist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Lüneburg zum Stichtag 01.01.2026 1 Bodenrichtwertzonen (Bauland (gesamt)) aus. Der Median beträgt 42 €/m²; die Zonenwerte reichen von 42 bis 42 €/m².

Median Bauland (gesamt)
42 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Spannweite
42 – 42
Zonen
1

Kennzahlen nach Nutzungsklasse in Höver

Nutzungsklasse Zonen Minimum Median Mittel Maximum
Bauland (gesamt) 1 42 42 42 42
Wohnbauland 1 42 42 42 42

Alle Werte in EUR/m². „Bauland (gesamt)“ fasst Wohnbau-, Misch-, Gewerbe- und Sonderflächen zusammen; land- und forstwirtschaftliche Flächen stehen separat. Median = mittlerer Zonenwert, die belastbare Kennzahl für „Bodenrichtwert in Höver“.

Alle Bodenrichtwertzonen in Weste-Höver

Jede Zone mit Bodenrichtwertnummer, Lage, Nutzung, Entwicklungszustand, Geschossflächenzahl und Wert zum Stichtag 01.01.2026.

Nr.LageNutzungEntwicklungGFZPLZ€/m²
08900339 Höver Wohnbaufläche (W) B – Baureifes Land 42
1 von 1 Zonen

Nach Wert absteigend. Nr. = Bodenrichtwertnummer des Gutachterausschusses, GFZ = Geschossflächenzahl des Richtwertgrundstücks. Entwicklung: B baureifes Land, R Rohbauland, E Bauerwartungsland, LF Land-/Forstwirtschaft.

Was der Wert für Höver bedeutet

Der Bodenrichtwert gilt je Zone für ein Richtwertgrundstück mit den in der Tabelle genannten Merkmalen. Innerhalb von Höver reichen die Werte von 42 bis 42 €/m²; welcher gilt, entscheidet die Lage des Grundstücks in der Karte des Landesportals Bodenrichtwertportal Niedersachsen. Abweichungen des eigenen Grundstücks in Größe, Geschossflächenzahl oder Erschließung sind anzupassen, wie es der Ratgeber zum Verkehrswert beschreibt.

Für Finanzamt, Bank oder Gericht braucht es die schriftliche Auskunft des Gutachterausschusses zum maßgeblichen Stichtag; sie lässt sich hier für Weste bestellen.

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Quelle (NI): Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN). Lizenz: dl-de-by-2.0. Datensatz beim Herausgeber. Stichtag 01.01.2026.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.