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Rechner und Werkzeuge rund um den Bodenrichtwert
Vier Werkzeuge für die Fragen, die hinter fast jeder Suche nach einem Bodenrichtwert stehen: Was ist das Grundstück wert, was kostet es an Grundsteuer, welche Zone gilt genau an diesem Punkt — und was steht eigentlich in der Auskunft, die schon vorliegt. Kostenlos, ohne Anmeldung; Eingaben werden nicht gespeichert.
Grundlage
Gerechnet wird, was Finanzamt und Gutachterausschuss rechnen
Der Grundstückswert-Rechner bildet die Rechnung nach, mit der das Finanzamt unbebaute Grundstücke bewertet (§ 179 BewG) und mit der jedes Verkehrswertgutachten beginnt: Fläche mal Bodenrichtwert. Dazu ordnet er einen Kaufpreis ein und zeigt, ob der Bodenwert allein schon über den Freibeträgen der Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt.
Der Grundsteuer-Rechner kennt alle fünf Modelle der Grundsteuerreform: das Bundesmodell mit den abweichenden Messzahlen in Berlin, Sachsen und dem Saarland, das Bodenwertmodell in Baden-Württemberg, das Flächenmodell in Bayern, das Wohnlagenmodell in Hamburg und das Flächen-Faktor-Verfahren in Hessen und Niedersachsen. Jede Rechnung steht Schritt für Schritt mit Paragraf da.
Die Standortabfrage legt einen Punkt auf die Zonengrenzen der Gutachterausschüsse und zeigt die Zone, in der er liegt. Das ist die Frage „Welcher Bodenrichtwert gilt für dieses Grundstück?“, beantwortet ohne Kartenstudium.
Der Bodenrichtwert-Check geht den umgekehrten Weg: Sie haben die Auskunft schon, aber sie besteht aus Kürzeln. Hochgeladen wird sie Zeile für Zeile aufgelöst — Wert je Zone, Stichtag, Entwicklungszustand, Nutzungsart, GFZ, Beitragszustand — samt Hinweisen aus einem festen Regelwerk. Die Auswertung ordnet und erklärt; sie bewertet Ihr Grundstück nicht.
Was die Tools nicht leisten: Sie ermitteln keinen Verkehrswert und keinen Gebäudewert, und sie wenden keine Umrechnungskoeffizienten für abweichende Geschossflächenzahl, Größe oder Tiefe an, weil jeder Gutachterausschuss eigene veröffentlicht. Für eine belastbare Zahl zu einem bestimmten Grundstück bleibt die schriftliche Auskunft des Gutachterausschusses der Weg.