Zum Inhalt
Bodenrichtwerte

Rechner

Grundsteuer berechnen

Grundsteuer B ab 2025 für alle 16 Bundesländer: Bundesmodell, Bodenwertmodell in Baden-Württemberg, Flächenmodelle in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Aus Bodenrichtwert und Fläche oder aus dem Grundsteuerwert im Bescheid über Steuermesszahl und Hebesatz zur Jahressteuer, jeder Schritt mit Paragraf.

Grundstücksart

Wert der Zone zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der aktuelle. Steht im Grundsteuerwertbescheid oder im Landesportal (Stichtag 2022 wählen).

Hebesatz der Gemeinde ab 2025, aus dem Grundsteuerbescheid oder der Hebesatzsatzung. Ohne Hebesatz endet die Rechnung beim Messbetrag.

Beispielrechnung · Nordrhein-Westfalen

306,00 € Grundsteuer B im Jahr

Bundesmodell · Unbebautes Grundstück · 76,50 € je Quartal

Beispiel: unbebautes Grundstück in Nordrhein-Westfalen, 600 m², 250 €/m², Hebesatz 600 %. Eigene Werte eintragen, die Rechnung passt sich beim Tippen an.

Bodenwert = 600 m² × 250 €/m² (§ 247 BewG)
150.000 €
Grundsteuerwert, abgerundet auf volle hundert Euro (§ 230 BewG)
150.000 €
Steuermesszahl Unbebautes Grundstück: 0,34 ‰ (§ 15 GrStG)
51,00 €
Grundsteuer = Messbetrag 51,00 € × Hebesatz 600 %
306,00 €
  • Maßgeblich ist der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der aktuelle Wert. Weicht das Grundstück in Größe oder Geschossflächenzahl vom Richtwertgrundstück ab, wendet das Finanzamt die Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses an.

Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke. Der Bescheid der Gemeinde ist maßgeblich; der Rechner zeigt die Rechenlogik und Größenordnung.

Fünf Modelle

So rechnen die Länder

ModellLänderBemessungsgrundlageSteuermesszahl
BundesmodellBrandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, ThüringenGrundsteuerwert: unbebaut Fläche × Bodenrichtwert 2022, bebaut Ertrags- oder Sachwertverfahren (§§ 218 ff. BewG)0,31 ‰ Wohngrundstücke, 0,34 ‰ unbebaute und Nichtwohngrundstücke (§ 15 GrStG)
Bundesmodell, eigene MesszahlenBerlinwie Bundesmodell0,31 ‰ Wohn, 0,45 ‰ Nichtwohn und unbebaut
Saarlandwie Bundesmodell0,34 ‰ Wohn, 0,64 ‰ Nichtwohn und unbebaut
Sachsenwie Bundesmodell0,36 ‰ Wohn und unbebaut, 0,72 ‰ Geschäftsgrundstücke
Modifiziertes BodenwertmodellBaden-WürttembergFläche × Bodenrichtwert 2022; Gebäude zählen nicht (§ 38 LGrStG)1,3 ‰; überwiegend Wohnnutzung minus 30 % = 0,91 ‰ (§ 40 LGrStG)
FlächenmodellBayernÄquivalenzbeträge: 0,04 €/m² Grund und Boden, 0,50 €/m² Gebäudefläche (Art. 3 BayGrStG)100 %; Wohnfläche 70 % (Art. 4 BayGrStG)
WohnlagenmodellHamburgwie Bayern100 %; Wohnfläche 70 %, in normaler Wohnlage weitere 25 % Abschlag (§ 4 HmbGrStG)
Flächen-Faktor-VerfahrenHessen, Niedersachsenwie Bayern, multipliziert mit Lagefaktor (Bodenrichtwert ÷ Gemeindedurchschnitt)0,3100 %; Wohnfläche 70 % (HGrStG, NGrStG)

In allen Modellen gilt: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer. Ermäßigungen für geförderten Wohnraum, Genossenschaften und Baudenkmäler sowie die halbierte Äquivalenzzahl für sehr große Grundstücke in den Flächenmodellen sind nicht berücksichtigt. Der Bescheid der Gemeinde ist maßgeblich.

Beispiele

Dieselbe Fläche, acht Länder

600 m² Grundstück, Bodenrichtwert 250 €/m² zum 1. Januar 2022, bei Gebäuden 140 m² Wohnfläche. Die Hebesätze sind Beispielwerte.

LandFallMessbetragHebesatzGrundsteuer/Jahr
Nordrhein-Westfalen unbebaut 51,00 € 600 % 306,00 €
Sachsen unbebaut 54,00 € 600 % 324,00 €
Berlin unbebaut 67,50 € 470 % 317,25 €
Nordrhein-Westfalen Wohngrundstück, Grundsteuerwert 250.000 € 77,50 € 600 % 465,00 €
Baden-Württemberg Wohngrundstück 136,50 € 400 % 546,00 €
Bayern Wohngrundstück 73,00 € 500 % 365,00 €
Hamburg Wohngrundstück, normale Wohnlage 60,75 € 975 % 592,31 €
Niedersachsen Wohngrundstück 78,05 € 500 % 390,25 €

Rechenweg

Vom Bodenrichtwert zur Grundsteuer

1. Bemessungsgrundlage. Im Bundesmodell und in Baden-Württemberg ist das der Grundsteuerwert, bei unbebauten Grundstücken Fläche × Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022, abgerundet auf volle hundert Euro. In den Flächenmodellen sind es Äquivalenzbeträge aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche; Lage und Wert spielen in Bayern und Hamburg keine Rolle, in Hessen und Niedersachsen nur über den Lagefaktor.

2. Steuermessbetrag. Bemessungsgrundlage × Steuermesszahl. Das Finanzamt setzt ihn im Grundsteuermessbescheid fest.

3. Grundsteuer. Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde, fällig in vier Raten zum 15. Februar, Mai, August und November. Die Gemeinde setzt sie im Grundsteuerbescheid fest; nur gegen diesen Bescheid richtet sich ein Einspruch wegen des Hebesatzes, gegen Grundsteuerwert und Messbetrag der Einspruch beim Finanzamt.

Mehr zur Rolle des Bodenrichtwerts in den Ländermodellen im Ratgeber Bodenrichtwert und Grundsteuer. Den Wert zum 1. Januar 2022 für ein bestimmtes Grundstück bestätigt die Bodenrichtwertauskunft des Gutachterausschusses zum historischen Stichtag.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Grundsteuer

Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?
Im Grundsteuerbescheid der Gemeinde (Grundsteuer B), in der Hebesatzsatzung auf der Website der Gemeinde oder in den Hebesatzübersichten der Statistischen Landesämter. Viele Gemeinden haben den Hebesatz zum 1. Januar 2025 verändert, um das Aufkommen nach der Reform stabil zu halten; ein Hebesatz aus 2024 ist deshalb oft nicht mehr aktuell.
Warum zählt der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 und nicht der aktuelle?
Die Grundsteuerreform hat alle Grundstücke einheitlich auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 bewertet. Dieser Wert gilt für die Grundsteuer ab 2025 bis zur nächsten Hauptfeststellung, im Bundesmodell alle sieben Jahre. Aktuelle Bodenrichtwerte, die seitdem gestiegen oder gefallen sind, ändern die Grundsteuer nicht.
Ich habe ein Haus in einem Bundesmodell-Land. Warum fragt der Rechner nach dem Grundsteuerwert aus dem Bescheid?
Bei bebauten Grundstücken ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert im Ertragswertverfahren (Wohngrundstücke) oder Sachwertverfahren (Geschäftsgrundstücke). Dafür braucht es Nettokaltmieten nach Mietniveaustufe der Gemeinde, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssätze und Restnutzungsdauer aus den Anlagen zum Bewertungsgesetz. Der Rechner bildet diese Tabellen nicht nach, sondern setzt auf dem festgestellten Grundsteuerwert auf und rechnet Messbetrag und Grundsteuer daraus. So können Sie Messbescheid und Grundsteuerbescheid prüfen.
Der Bodenrichtwert im Bescheid ist zu hoch. Was kann ich tun?
Im Bundesmodell ist der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses bindend; ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid mit dem Argument „zu hoch“ hat nur Erfolg, wenn die falsche Zone oder der falsche Entwicklungszustand angesetzt wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von 2024 muss das Finanzamt außerdem einen nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert berücksichtigen, wenn der festgestellte Wert ihn um mindestens 40 % übersteigt. In Baden-Württemberg genügt ein Gutachten, das einen um mehr als 30 % niedrigeren Bodenwert belegt.
Was ist mit Grundsteuer C und Grundsteuer A?
Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und wird nach einem eigenen Ertragswertverfahren bemessen; der Rechner deckt sie nicht ab. Grundsteuer C ist ein erhöhter Hebesatz, den Gemeinden seit 2025 für baureife, aber unbebaute Grundstücke festsetzen dürfen. Gilt er in Ihrer Gemeinde, tragen Sie ihn als Hebesatz ein: Die Rechnung bis zum Messbetrag bleibt gleich.