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Bodenrichtwerte

Hessen · Stadt Frankfurt am Main

Bodenrichtwert Frankfurt am Main

Für Frankfurt am Main liegen 929 Bodenrichtwertzonen (Bauland (gesamt)) zum Stichtag 01.01.2024 vor. Der Median beträgt 1.000 €/m²; die Zonenwerte reichen von 25 bis 35.000 €/m². Zuständig ist der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main.

Median Bauland (gesamt)
1.000 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Spannweite
25 – 35.000
Zonen
929

Stichtag 01.01.2024

Kennzahlen nach Nutzungsklasse

Stichtag 01.01.2024

Nutzungsklasse Zonen Minimum Median Mittel Maximum
Bauland (gesamt) 929 25 1.000 1.614 35.000
Wohnbauland 618 40 1.100 1.575 8.500
Mischgebiet 194 25 1.000 2.495 35.000
Gewerbe / Industrie 69 50 300 334 850
Sonderbauflächen 48 55 310 397 2.400
Landwirtschaftliche Flächen 109 7 9 11 29
Forstwirtschaftliche Flächen 18 6 6 6 6
Sonstige Flächen 442 0,01 23 20 110

Alle Werte in EUR/m². „Bauland (gesamt)“ fasst Wohnbau-, Misch-, Gewerbe- und Sonderflächen zusammen; land- und forstwirtschaftliche Flächen stehen separat. Median = mittlerer Zonenwert, die belastbare Kennzahl für „Bodenrichtwert in Frankfurt am Main“.

Anleitung

So finden Sie den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Frankfurt am Main

  1. 1Landesportal öffnen: Bodenrichtwertportal Hessen. Dort sind die Bodenrichtwertzonen für Hessen als Karte hinterlegt, kostenfrei einsehbar zum jeweiligen Stichtag.
  2. 2Adresse oder Flurstück suchen: Straße und Hausnummer in Frankfurt am Main eingeben oder Gemarkung, Flur und Flurstück aus dem Grundbuch- oder Katasterauszug. Der Wert gilt für die Zone, in der das Grundstück liegt.
  3. 3Eintrag lesen: Neben dem Wert in €/m² stehen Entwicklungszustand (B, R, E), Art der Nutzung (W, MI, GE …), Geschossflächenzahl und Beitragszustand. Was die Kürzel bedeuten, erklärt der Ratgeber „Bodenrichtwert lesen“.
  4. 4Amtliche Auskunft für Finanzamt, Bank oder Gericht: Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erteilt der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main auf Antrag, auch zu zurückliegenden Stichtagen. Hier online bestellen.

Zuständigkeit

Zuständigkeit für Frankfurt am Main

Gutachterausschuss

Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main

Beschließt die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB für 1 Gemeinde in Hessen (1.498 Bodenrichtwertzonen, Stichtag 01.01.2024). Kostenlose Auskunft im Bodenrichtwertportal des Landes: https://hvbg.hessen.de/immobilienwertermittlung/boris-hessen

Flurstück und Liegenschaftskarte

Stadt Frankfurt/Oder

Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder)

Website · Kartenviewer

Das Katasteramt liefert Flurstücksnummer und Liegenschaftskarte, die der Antrag auf Bodenrichtwertauskunft braucht.

Grundsteuer in Hessen

Flächen-Faktor-Verfahren

Hessen ergänzt das Flächenmodell um einen Lagefaktor, der aus dem Bodenrichtwert des Grundstücks im Verhältnis zum Gemeindedurchschnitt gebildet wird. Mehr zur Grundsteuer.

Bodenrichtwerte nach Postleitzahl in Frankfurt am Main

Bodenrichtwertzonen folgen nicht den PLZ-Grenzen; eine Postleitzahl kann mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten enthalten.

  • 60306
  • 60311
  • 60313
  • 60314
  • 60316
  • 60318
  • 60320
  • 60322
  • 60323
  • 60325
  • 60326
  • 60327
  • 60329
  • 60385
  • 60386
  • 60388
  • 60389
  • 60431
  • 60433
  • 60435
  • 60437
  • 60438
  • 60439
  • 60486
  • 60487
  • 60488
  • 60489
  • 60528
  • 60529
  • 60549
  • 60594
  • 60596
  • 60598
  • 60599
  • 65929
  • 65931
  • 65933
  • 65934
  • 65936

Nachbargemeinden

Bodenrichtwerte im Umkreis von Frankfurt am Main, Median Bauland.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Frankfurt am Main

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Frankfurt am Main?
Zum Stichtag 01.01.2024 liegt der Median über alle 929 Zonen der Klasse „Bauland (gesamt)“ bei 1.000 €/m². Die einzelnen Zonen reichen von 25 bis 35.000 €/m². Welcher Wert für ein bestimmtes Grundstück gilt, hängt von der Zone ab, in der es liegt.
Wer legt die Bodenrichtwerte für Frankfurt am Main fest?
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main. Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien nach § 192 BauGB; sie leiten die Werte aus der Kaufpreissammlung ab und beschließen sie zum jeweiligen Stichtag (Stichtag 1. Januar).
Gilt der Bodenrichtwert für mein Grundstück in Frankfurt am Main?
Nicht unmittelbar. Der Bodenrichtwert beschreibt ein fiktives Richtwertgrundstück der Zone mit typischer Größe, Tiefe, Nutzung und Geschossflächenzahl. Weicht Ihr Grundstück davon ab, ist der Wert anzupassen; für eine belastbare Zahl braucht es ein Gutachten oder eine Auskunft, die die Abweichungen benennt.
Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Frankfurt am Main?
Hessen ergänzt das Flächenmodell um einen Lagefaktor, der aus dem Bodenrichtwert des Grundstücks im Verhältnis zum Gemeindedurchschnitt gebildet wird. Maßgeblich ist der Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der aktuelle.
Wie bekomme ich eine amtliche Bodenrichtwertauskunft für Frankfurt am Main?
Schriftlich beim Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main oder über diesen Service: Sie geben Adresse oder Flurstück an, wir stellen den Antrag und liefern die Auskunft als PDF. Für Erbschaft, Schenkung oder Finanzierung wird meist eine Auskunft zu einem zurückliegenden Stichtag benötigt; das lässt sich im Formular angeben.
Welche Postleitzahlen gehören zu Frankfurt am Main?
Frankfurt am Main umfasst 39 Postleitzahlen: 60306, 60311, 60313, 60314, 60316, 60318, 60320, 60322, 60323, 60325, 60326, 60327 und weitere. Bodenrichtwertzonen folgen nicht den PLZ-Grenzen; eine Postleitzahl kann mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten enthalten.

Quelle (HE): Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen, HVBG, Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG). Lizenz: dl-de-by-2.0. Datensatz beim Herausgeber. Stichtag 01.01.2024.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.