Zum Inhalt
Bodenrichtwerte

Brandenburg · Landkreis Dahme-Spreewald

Bodenrichtwert Waltersdorf

Waltersdorf (PLZ 15732) liegt im Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg. Die Bodenrichtwerte legt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald fest (Stichtag 1. Januar, jährlich). Einsicht in die aktuellen Zonenwerte gibt es kostenfrei im Landesportal Bodenrichtwertportal Brandenburg; eine schriftliche Auskunft zu einem Grundstück erteilt der Gutachterausschuss auf Antrag.

Offene Daten (dl-de/by-2.0, Namensnennung). Zonenwerte erscheinen auf diesem Portal, sobald der Import läuft.

Postleitzahl
15732
Stichtag
1. Januar
Grundsteuer
nach Bodenrichtwert

Anleitung

So finden Sie den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Waltersdorf

  1. 1Landesportal öffnen: Bodenrichtwertportal Brandenburg. Dort sind die Bodenrichtwertzonen für Brandenburg als Karte hinterlegt, kostenfrei einsehbar zum jeweiligen Stichtag.
  2. 2Adresse oder Flurstück suchen: Straße und Hausnummer in Waltersdorf (15732) eingeben oder Gemarkung, Flur und Flurstück aus dem Grundbuch- oder Katasterauszug. Der Wert gilt für die Zone, in der das Grundstück liegt.
  3. 3Eintrag lesen: Neben dem Wert in €/m² stehen Entwicklungszustand (B, R, E), Art der Nutzung (W, MI, GE …), Geschossflächenzahl und Beitragszustand. Was die Kürzel bedeuten, erklärt der Ratgeber „Bodenrichtwert lesen“.
  4. 4Amtliche Auskunft für Finanzamt, Bank oder Gericht: Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erteilt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald auf Antrag, auch zu zurückliegenden Stichtagen. Hier online bestellen.

Zuständigkeit

Zuständigkeit für Waltersdorf

Gutachterausschuss

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt. Beschließt die Bodenrichtwerte für Waltersdorf auf Grundlage der Kaufpreissammlung (Stichtag 1. Januar, jährlich).

Grundsteuer in Brandenburg

Bundesmodell

Brandenburg wendet das Bundesmodell an: Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 geht in den Grundsteuerwert ein. Mehr zur Grundsteuer.

Bodenrichtwert nach Postleitzahl in Waltersdorf

Bodenrichtwertzonen folgen nicht den PLZ-Grenzen; eine Postleitzahl kann mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten enthalten.

  • 15732

Nachbargemeinden

Bodenrichtwerte im Umkreis von Waltersdorf.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Waltersdorf

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Waltersdorf?
Der Bodenrichtwert wird je Zone festgelegt; innerhalb von Waltersdorf gibt es in der Regel mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten. Für Brandenburg zeigt dieses Portal noch keine Zonenwerte (Zonenwerte verfügbar). Den Wert für eine konkrete Adresse sehen Sie kostenfrei im Landesportal Bodenrichtwertportal Brandenburg oder erhalten ihn als amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.
Wer legt die Bodenrichtwerte für Waltersdorf fest?
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald. Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien nach § 192 BauGB; sie leiten die Werte aus der Kaufpreissammlung ab und beschließen sie zum jeweiligen Stichtag (Stichtag 1. Januar, jährlich).
Gilt der Bodenrichtwert für mein Grundstück in Waltersdorf?
Nicht unmittelbar. Der Bodenrichtwert beschreibt ein fiktives Richtwertgrundstück der Zone mit typischer Größe, Tiefe, Nutzung und Geschossflächenzahl. Weicht Ihr Grundstück davon ab, ist der Wert anzupassen; für eine belastbare Zahl braucht es ein Gutachten oder eine Auskunft, die die Abweichungen benennt.
Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Waltersdorf?
Brandenburg wendet das Bundesmodell an: Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 geht in den Grundsteuerwert ein. Maßgeblich ist der Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der aktuelle.
Wie bekomme ich eine amtliche Bodenrichtwertauskunft für Waltersdorf?
Schriftlich beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald oder über diesen Service: Sie geben Adresse oder Flurstück an, wir stellen den Antrag und liefern die Auskunft als PDF. Für Erbschaft, Schenkung oder Finanzierung wird meist eine Auskunft zu einem zurückliegenden Stichtag benötigt; das lässt sich im Formular angeben.

Quelle (BB): © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg, Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB). Lizenz: dl-de-by-2.0. Datensatz beim Herausgeber.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.