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Bodenrichtwerte

Brandenburg · Landkreis Potsdam-Mittelmark

Bodenrichtwert Rabenstein/Fläming

Für Rabenstein/Fläming liegen 10 Bodenrichtwertzonen (Bauland (gesamt)) zum Stichtag 01.01.2026 vor. Der Median beträgt 15 €/m²; die Zonenwerte reichen von 10 bis 20 €/m². Die Werte sind für 6 Ortsteile getrennt ausgewiesen. Damit liegt Rabenstein/Fläming 25,0 % unter dem mittleren Median der 4 Nachbargemeinden (20 €/m²). Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Median Bauland (gesamt)
15 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Spannweite
10 – 20
Zonen
10

Stichtag 01.01.2026

Kennzahlen nach Nutzungsklasse

Stichtag 01.01.2026

Nutzungsklasse Zonen Minimum Median Mittel Maximum
Bauland (gesamt) 10 10 15 15 20
Mischgebiet 9 10 15 15 20
Sonderbauflächen 1 10 10 10 10

Alle Werte in EUR/m². „Bauland (gesamt)“ fasst Wohnbau-, Misch-, Gewerbe- und Sonderflächen zusammen; land- und forstwirtschaftliche Flächen stehen separat. Median = mittlerer Zonenwert, die belastbare Kennzahl für „Bodenrichtwert in Rabenstein/Fläming“.

6 Ortsteile

Bodenrichtwerte nach Ortsteil

6 Ortsteile · Median Bauland, Spanne und Zonenzahl · jede Zeile führt zur vollständigen Zonenliste

OrtsteilMedian €/m²MinimumMaximumZonen
Buchholz b. Niemegk 15 15 15 1
Garrey 15 10 15 3
Groß Marzehns 15 15 15 1
Klein Marzehns 15 15 15 1
Raben 15 10 20 2
Rädigke 15 15 15 2

Ortsteile, Gemarkungen oder Stadtteile laut Quelle des Gutachterausschusses. Werte in EUR/m², Klasse „Bauland (gesamt)“, Stichtag 01.01.2026.

Für Finanzamt, Bank und Gericht

Wann die Zahlen oben nicht reichen

Median und Spanne zeigen das Preisniveau in Rabenstein/Fläming. Für einen Bescheid, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung oder ein Gericht zählt dagegen der Wert der einen Zone, in der das Grundstück liegt, zum maßgeblichen Stichtag – belegt durch die schriftliche Auskunft des Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Weiterrechnen mit dem Wert für Rabenstein/Fläming

Der Grundstückswert-Rechner übernimmt den Median von 15 €/m² als Ausgangswert; der Grundsteuer-Rechner ist auf Brandenburg (Bundesmodell) eingestellt.

Rechner und Tools

Anleitung

So finden Sie den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Rabenstein/Fläming

  1. 1Ortsteil wählen: Die Tabelle oben führt für jeden der 6 Ortsteile zur vollständigen Zonenliste mit Bodenrichtwertnummer, Lage, Nutzung, Geschossflächenzahl und Wert.
  2. 2Zone in der Karte prüfen: Im Landesportal Bodenrichtwertportal Brandenburg Straße und Hausnummer in Rabenstein/Fläming eingeben oder Gemarkung, Flur und Flurstück aus dem Grundbuch- oder Katasterauszug. Der Wert gilt für die Zone, in der das Grundstück liegt.
  3. 3Eintrag lesen: Neben dem Wert in €/m² stehen Entwicklungszustand (B, R, E), Art der Nutzung (W, MI, GE …), Geschossflächenzahl und Beitragszustand. Was die Kürzel bedeuten, erklärt der Ratgeber „Bodenrichtwert lesen“.
  4. 4Amtliche Auskunft für Finanzamt, Bank oder Gericht: Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erteilt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark auf Antrag, auch zu zurückliegenden Stichtagen. Hier online bestellen.

Zuständigkeit

Zuständigkeit für Rabenstein/Fläming

Gutachterausschuss

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Beschließt die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB für 37 Gemeinden in Brandenburg (630 Bodenrichtwertzonen, Stichtag 01.01.2026). Kostenlose Auskunft im Bodenrichtwertportal des Landes: https://www.gutachterausschuesse-bb.de/

Grundsteuer in Brandenburg

Bundesmodell

Brandenburg wendet das Bundesmodell an: Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 geht in den Grundsteuerwert ein. Mehr zur Grundsteuer.

Bodenrichtwert nach Postleitzahl in Rabenstein/Fläming

Bodenrichtwertzonen folgen nicht den PLZ-Grenzen; eine Postleitzahl kann mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten enthalten. Median Bauland je Postleitzahl, Stichtag 01.01.2026.

PLZMedian €/m²MinimumMaximumZonen
14823 15 10 70 19

Nachbargemeinden

Bodenrichtwerte im Umkreis von Rabenstein/Fläming, Median Bauland.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Rabenstein/Fläming

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Rabenstein/Fläming?
Zum Stichtag 01.01.2026 liegt der Median über alle 10 Zonen der Klasse „Bauland (gesamt)“ bei 15 €/m². Die einzelnen Zonen reichen von 10 bis 20 €/m². Welcher Wert für ein bestimmtes Grundstück gilt, hängt von der Zone ab, in der es liegt; die Ortsteilseiten listen jede Zone mit Nummer, Nutzung und Wert.
Welcher Ortsteil von Rabenstein/Fläming hat die höchsten Bodenrichtwerte?
Den höchsten Median hat Buchholz b. Niemegk mit 15 €/m², den niedrigsten Rädigke mit 15 €/m² (jeweils Bauland, Stichtag 01.01.2026). Insgesamt weist die Quelle 6 Ortsteile mit eigenen Kennzahlen aus.
Wer legt die Bodenrichtwerte für Rabenstein/Fläming fest?
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien nach § 192 BauGB; sie leiten die Werte aus der Kaufpreissammlung ab und beschließen sie zum jeweiligen Stichtag (Stichtag 1. Januar, jährlich).
Ist Bauland in Rabenstein/Fläming teurer als in den Nachbargemeinden?
Nein, günstiger. Der Median von Rabenstein/Fläming (15 €/m²) liegt 25,0 % unter dem mittleren Median der 4 Nachbargemeinden mit veröffentlichten Werten (20 €/m²). 4 davon liegen höher, 0 niedriger. Verglichen werden die Mediane der Klasse „Bauland (gesamt)“ zum jeweils jüngsten Stichtag.
Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Rabenstein/Fläming?
Brandenburg wendet das Bundesmodell an: Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 geht in den Grundsteuerwert ein. Maßgeblich ist der Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der aktuelle.

Quelle (BB): © GeoBasis-DE/LGB, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg, Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB). Lizenz: dl-de-by-2.0. Datensatz beim Herausgeber. Stichtag 01.01.2026.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.