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Bodenrichtwerte

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Bodenrichtwertauskunft lesen und prüfen

Eine Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer Zeile Kürzel: B, WA, o, II, 0,8, ebf. Wer sie nicht täglich liest, sieht darin eine Zahl je Quadratmeter und sonst wenig. Laden Sie Ihre Auskunft oder Ihren Portalausdruck hoch — Sie bekommen sie Zeile für Zeile aufgelöst zurück, mit Stichtag, Merkmalen des Richtwertgrundstücks und den Unterlagen, die sie offen lässt.

Auskunft hochladen

PDF, Scan oder Foto, bis 20 MB und 8 Seiten. Ohne Anmeldung, ohne Kosten. Die Datei wird nach der Auswertung gelöscht.

Diese automatische Auswertung ordnet und erklärt den Inhalt Ihres Dokuments. Sie ist keine Rechtsberatung, keine Wertermittlung und kein amtlicher Nachweis. Maßgeblich ist allein die Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses.

Aufbau

Was in einer Bodenrichtwertauskunft steht

Ob schriftliche Auskunft oder Portalausdruck: der Kern ist immer dieselbe Richtwertzeile. Sie nennt den Wert je Quadratmeter, den Stichtag, auf den er sich bezieht, und die Merkmale des gedachten Richtwertgrundstücks, für das er gilt. Genau diese Merkmale entscheiden, ob der Wert auf Ihr Grundstück passt.

Entwicklungszustand

B, R, E, LF, F, SF

B ist baureifes Land, R Rohbauland, E Bauerwartungsland. LF und F stehen für land- und forstwirtschaftliche Flächen, SF für sonstige Flächen. Zwischen Bauerwartungsland und baureifem Land liegt regelmäßig ein Vielfaches im Wert.

Art der Nutzung

W, WA, MI, MK, MD, GE, GI, SO

Die Nutzungsart nach der Baunutzungsverordnung: W Wohnbaufläche, WA allgemeines Wohngebiet, MI Mischgebiet, MK Kerngebiet, MD Dorfgebiet, GE Gewerbe-, GI Industriegebiet, SO Sondergebiet. Zusätze wie EFH oder MFH nennen die vorherrschende Bebauung.

Bauweise

o, g, a, EH, DH, RH

o steht für offene Bauweise mit seitlichem Grenzabstand, g für geschlossene, a für abweichende. EH, DH und RH bezeichnen Einzelhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus.

Maß der Bebauung

GFZ, GRZ, WGFZ, Geschosse

Die Geschossflächenzahl setzt die Geschossfläche ins Verhältnis zur Grundstücksfläche, die Grundflächenzahl den überbaubaren Anteil. Die wertrelevante GFZ ist die, mit der der Gutachterausschuss rechnet — sie kann von der planungsrechtlich zulässigen abweichen.

Beitragszustand

ebf, ebp

ebf heißt erschließungsbeitragsfrei: Beiträge für Straße und Kanal gelten als abgegolten. ebp heißt erschließungsbeitragspflichtig — Beiträge können dem Eigentümer noch in Rechnung gestellt werden.

Richtwertgrundstück

Fläche, Tiefe, Breite

Der Wert gilt für ein gedachtes Grundstück mit diesen Maßen. Weicht das eigene Grundstück ab, wird der Richtwert bei einer Wertermittlung über Umrechnungskoeffizienten angepasst; die Auskunft selbst nimmt diese Anpassung nicht vor.

Ausführlich mit Beispielen: Bodenrichtwert richtig lesen.

Grenzen

Was die Auskunft nicht beantwortet

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden einer Zone (§ 196 BauGB) — kein Verkehrswert, kein Gebäudewert und keine Aussage über Ihr einzelnes Grundstück. Für die Fragen daneben gibt es eigene Register, jedes bei einer anderen Stelle. Nach der Auswertung schlägt der Check genau die vor, die zu Ihrer Auskunft passen.

Zuschnitt und Lage

Wo die Zonengrenze über das Grundstück läuft und wie es zugeschnitten ist, zeigt erst die amtliche Flurkarte des Katasteramts. Liegt ein Grundstück in zwei Zonen, weist die Auskunft zwei Werte aus.

Katasteramt

Amtliche Fläche

Ohne Fläche lässt sich der Richtwert nicht auf das Grundstück umrechnen. Die maßgebliche Zahl steht im Liegenschaftsbuch, nicht im Kaufvertrag und nicht im Exposé.

Katasteramt

Kaufpreisaufteilung

Beim Kauf einer bebauten Immobilie teilt das Finanzamt den Preis in Boden- und Gebäudeanteil; nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar. Der Bodenrichtwert ist dafür der Ausgangspunkt.

Gutachten

Verkehrswert

Der Verkehrswert berücksichtigt Bebauung, Zustand, Belastungen und Marktlage. Er wird gesondert ermittelt (ImmoWertV) — der Bodenrichtwert ist nur eine seiner Grundlagen. Mehr dazu: Bodenrichtwert und Verkehrswert.

Sachverständige

Bebaubarkeit

Was gebaut werden darf, steht im Bebauungsplan und im Baulastenverzeichnis, nicht in der Richtwertzeile. Die Angaben zu Nutzung und GFZ beschreiben das Richtwertgrundstück, nicht Ihr Baurecht.

Bauamt

Auskunft zum passenden Stichtag

Finanzamt, Bank, Notar und Gericht verlangen die schriftliche Auskunft des Gutachterausschusses — häufig zu einem bestimmten Stichtag, etwa dem Todestag bei einer Erbschaft. Wir fordern sie für Sie an.

Auskunft bestellen

Ablauf

Was mit Ihrer Datei passiert

Die Datei geht aus Ihrem Browser direkt an amtfinder.de, den Dienst, der die Auswertung für dieses Portal übernimmt. Auf dem Webserver dieser Seite liegt sie zu keinem Zeitpunkt.

Dort wird die Auskunft gelesen — ein PDF mit Textebene direkt, ein Scan oder Foto über Seitenbilder — und einmal durch ein Sprachmodell in ein festes Schema geordnet. Hinweise und Empfehlungen stammen nicht vom Modell, sondern aus festen Regeln: gleiche Eingabe, gleiches Ergebnis, und nie ein Produkt, das es nicht gibt.

Die hochgeladene Datei wird unmittelbar nach der Auswertung gelöscht, der Dateiname gar nicht erst gespeichert. Das Ergebnis liegt verschlüsselt und verfällt nach zwei Stunden. Es bleibt eine Zeile ohne Dokumentinhalt — Status, Dauer, Fehlercode — für 30 Tage.

Ohne Einwilligung wird nichts übertragen. Das Häkchen ist nicht vorausgewählt, und bis dahin verlässt die Datei Ihren Rechner nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Rechner und Tools

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert-Check

Was kostet der Bodenrichtwert-Check?
Nichts. Er ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Geld verdienen wir mit der Vermittlung amtlicher Bodenrichtwertauskünfte — für den Check brauchen Sie die nicht.
Welche Dokumente kann ich hochladen?
Die schriftliche Bodenrichtwertauskunft eines Gutachterausschusses und Ausdrucke aus einem Bodenrichtwertportal (BORIS, Geoportal der Länder). PDF, JPG, PNG und WebP werden gelesen, bis 20 MB und 8 Seiten. Erkennt die Auswertung keine Bodenrichtwerte, bricht sie mit einem Hinweis ab, statt zu raten.
Ersetzt die Auswertung eine amtliche Auskunft?
Nein. Sie erklärt das Dokument, das Sie haben. Ein Nachweis gegenüber Finanzamt, Bank, Notar oder Gericht ist allein die Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses mit Siegel oder Unterschrift.
Ist das eine Wertermittlung oder eine Rechtsberatung?
Weder noch. Die Auswertung ordnet und erklärt, was im Dokument steht. Sie multipliziert Richtwert und Fläche höchstens als ausdrücklich so benannte Orientierung und trifft keine Aussage über den Wert Ihres Grundstücks. Was der Bodenrichtwert für Ihren Verkauf, Ihre Erbschaft oder Ihren Steuerbescheid bedeutet, beantworten Gutachterin, Steuerberater oder Anwalt.
Warum steht in meiner Auskunft ein anderer Wert als auf dieser Website?
Weil beide zu unterschiedlichen Stichtagen gelten können und weil eine Auskunft die Zone Ihres Grundstücks nennt, während die Ortsseiten Kennzahlen über alle Zonen des Ortes zeigen — Median, Spanne, Ortsteile. Für ein bestimmtes Grundstück zählt die Zone, nicht der Ortsdurchschnitt.
Erkennt der Check auch einen Scan oder ein Handyfoto?
Ja. Scans und Fotos werden über Seitenbilder gelesen. Je gerader und schärfer die Aufnahme, desto weniger Stellen bleiben unsicher. Unsichere Stellen werden als solche gekennzeichnet und sollen am Original geprüft werden — gerade bei Zahlen mit Punkt und Komma lohnt der zweite Blick.
Sieht jemand meine Auskunft?
Die Auswertung läuft automatisiert. Die Datei wird direkt nach der Verarbeitung gelöscht, der Dateiname gar nicht erst gespeichert, das Ergebnis verschlüsselt abgelegt und nach zwei Stunden gelöscht. Namen werden nicht an die Zusammenfassung weitergereicht. Ohne Ihr Häkchen verlässt die Datei Ihren Rechner nicht.
Mein Stichtag liegt Jahre zurück — ist der Wert noch gültig?
Bodenrichtwerte werden mindestens alle zwei Jahre neu beschlossen (§ 196 Abs. 1 BauGB), in vielen Ländern jährlich. Ein älterer Wert gilt weiterhin für seinen Stichtag — das ist wichtig, wenn ein Finanzamt oder Gericht genau diesen Stichtag verlangt. Für den heutigen Wert brauchen Sie eine Auskunft zum jüngsten Stichtag.

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Ratgeber zum Bodenrichtwert

Rechtsgrundlagen

Quellen

Stand: September 2026. Der Bodenrichtwert-Check informiert allgemein, ersetzt keine Wertermittlung und keine Rechtsberatung. portal-bodenrichtwert.de ist ein privates Informationsportal und kein Gutachterausschuss.