Ortsteil von Ferdinandshof
Bodenrichtwert Ferdinandshof-Heinrichsruh
Für Heinrichsruh in Ferdinandshof weist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Vorpommern-Greifswald zum Stichtag 01.01.2024 1 Bodenrichtwertzonen (Bauland (gesamt)) aus. Der Median beträgt 30 €/m²; die Zonenwerte reichen von 30 bis 30 €/m².
Kennzahlen nach Nutzungsklasse in Heinrichsruh
| Nutzungsklasse | Zonen | Minimum | Median | Mittel | Maximum |
|---|---|---|---|---|---|
| Bauland (gesamt) | 1 | 30 | 30 | 30 | 30 |
| Mischgebiet | 1 | 30 | 30 | 30 | 30 |
Alle Werte in EUR/m². „Bauland (gesamt)“ fasst Wohnbau-, Misch-, Gewerbe- und Sonderflächen zusammen; land- und forstwirtschaftliche Flächen stehen separat. Median = mittlerer Zonenwert, die belastbare Kennzahl für „Bodenrichtwert in Heinrichsruh“.
Was der Wert für Heinrichsruh bedeutet
Der Bodenrichtwert gilt je Zone für ein Richtwertgrundstück mit den in der Tabelle genannten Merkmalen. Innerhalb von Heinrichsruh reichen die Werte von 30 bis 30 €/m²; welcher gilt, entscheidet die Lage des Grundstücks in der Karte des Landesportals Bodenrichtwertportal Mecklenburg-Vorpommern. Abweichungen des eigenen Grundstücks in Größe, Geschossflächenzahl oder Erschließung sind anzupassen, wie es der Ratgeber zum Verkehrswert beschreibt.
Für Finanzamt, Bank oder Gericht braucht es die schriftliche Auskunft des Gutachterausschusses zum maßgeblichen Stichtag; sie lässt sich hier für Ferdinandshof bestellen.
Rechner und Tools
- Grundstückswert-Rechner Bodenwert aus Fläche und Bodenrichtwert, Kaufpreis-Check
- Grundsteuer-Rechner Alle Ländermodelle, Messzahl und Hebesatz
- Bodenrichtwert am Standort Zone unter dem eigenen Standort oder einer Koordinate
Weitere Ortsteile in Ferdinandshof
- Aschersleben 16 €
- Ferdinadshof 40 €
- Ferdinanshof 30 €
- Sprengersfelde 22 €
Quelle (MV): © GeoBasis-DE/M-V, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung M-V, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen. Lizenz: CC BY 4.0. Datensatz beim Herausgeber. Stichtag 01.01.2024.
Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.