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Bodenrichtwerte

Rheinland-Pfalz · Landkreis Cochem-Zell

Bodenrichtwert Kaifenheim

Kaifenheim (PLZ 56761) liegt im Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz. Die Bodenrichtwerte legt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Rheinland-Pfalz) fest (Stichtag 1. Januar). Einsicht in die aktuellen Zonenwerte gibt es kostenfrei im Landesportal Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz; eine schriftliche Auskunft zu einem Grundstück erteilt der Gutachterausschuss auf Antrag.

Kostenfreie Einsicht im Landesportal. Die Daten sind urheberrechtlich geschützt und nicht als offene Daten freigegeben; deshalb zeigt dieses Portal für Rheinland-Pfalz keine Zonenwerte.

Postleitzahl
56761
Stichtag
1. Januar
Grundsteuer
nach Bodenrichtwert

Weiterrechnen mit dem Wert für Kaifenheim

Den Wert aus Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz in den Grundstückswert-Rechner eintragen; der Grundsteuer-Rechner ist auf Rheinland-Pfalz (Bundesmodell) eingestellt.

Rechner und Tools

Anleitung

So finden Sie den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Kaifenheim

  1. 1Landesportal öffnen: Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz. Dort sind die Bodenrichtwertzonen für Rheinland-Pfalz als Karte hinterlegt, kostenfrei einsehbar zum jeweiligen Stichtag.
  2. 2Adresse oder Flurstück suchen: Straße und Hausnummer in Kaifenheim (56761) eingeben oder Gemarkung, Flur und Flurstück aus dem Grundbuch- oder Katasterauszug. Der Wert gilt für die Zone, in der das Grundstück liegt.
  3. 3Eintrag lesen: Neben dem Wert in €/m² stehen Entwicklungszustand (B, R, E), Art der Nutzung (W, MI, GE …), Geschossflächenzahl und Beitragszustand. Was die Kürzel bedeuten, erklärt der Ratgeber „Bodenrichtwert lesen“.
  4. 4Amtliche Auskunft für Finanzamt, Bank oder Gericht: Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erteilt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Rheinland-Pfalz) auf Antrag, auch zu zurückliegenden Stichtagen. Hier online bestellen.

Zuständigkeit

Zuständigkeit für Kaifenheim

Gutachterausschuss

Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Rheinland-Pfalz)

Gutachterausschuss für Grundstückswerte, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt. Beschließt die Bodenrichtwerte für Kaifenheim auf Grundlage der Kaufpreissammlung (Stichtag 1. Januar).

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz

Bundesmodell

Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an: Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 geht in den Grundsteuerwert ein. Mehr zur Grundsteuer.

Bodenrichtwert nach Postleitzahl in Kaifenheim

Bodenrichtwertzonen folgen nicht den PLZ-Grenzen; eine Postleitzahl kann mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten enthalten.

  • 56761

Nachbargemeinden

Bodenrichtwerte im Umkreis von Kaifenheim.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Kaifenheim

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Kaifenheim?
Der Bodenrichtwert wird je Zone festgelegt; innerhalb von Kaifenheim gibt es in der Regel mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten. Für Rheinland-Pfalz zeigt dieses Portal noch keine Zonenwerte (Keine Open-Data-Freigabe). Den Wert für eine konkrete Adresse sehen Sie kostenfrei im Landesportal Gutachterausschüsse Rheinland-Pfalz oder erhalten ihn als amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.
Wer legt die Bodenrichtwerte für Kaifenheim fest?
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Rheinland-Pfalz). Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien nach § 192 BauGB; sie leiten die Werte aus der Kaufpreissammlung ab und beschließen sie zum jeweiligen Stichtag (Stichtag 1. Januar).
Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Kaifenheim?
Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an: Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 geht in den Grundsteuerwert ein. Maßgeblich ist der Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der aktuelle.

Quelle (RP): Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz. Datensatz beim Herausgeber.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.