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Bodenrichtwerte

Baden-Württemberg · Landkreis Biberach

Bodenrichtwert Tiefenbach

Tiefenbach (PLZ 88422) liegt im Landkreis Biberach, Baden-Württemberg. Die Bodenrichtwerte legt der Gutachterausschuss Tiefenbach (gemeindlicher oder gemeinsamer Gutachterausschuss) fest (Stichtag 1. Januar, Neuermittlung mindestens alle zwei Jahre). Einsicht in die aktuellen Zonenwerte gibt es kostenfrei im Landesportal BORIS-BW; eine schriftliche Auskunft zu einem Grundstück erteilt der Gutachterausschuss auf Antrag.

Kostenfreie Einsicht in BORIS-BW. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung der Daten ist untersagt; deshalb zeigt dieses Portal für Baden-Württemberg keine Zonenwerte.

Postleitzahl
88422
Stichtag
1. Januar
Einsicht
Grundsteuer
nach Bodenrichtwert

Weiterrechnen mit dem Wert für Tiefenbach

Den Wert aus BORIS-BW in den Grundstückswert-Rechner eintragen; der Grundsteuer-Rechner ist auf Baden-Württemberg (Modifiziertes Bodenwertmodell) eingestellt.

Rechner und Tools

Anleitung

So finden Sie den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Tiefenbach

  1. 1Landesportal öffnen: BORIS-BW. Dort sind die Bodenrichtwertzonen für Baden-Württemberg als Karte hinterlegt, kostenfrei einsehbar zum jeweiligen Stichtag.
  2. 2Adresse oder Flurstück suchen: Straße und Hausnummer in Tiefenbach (88422) eingeben oder Gemarkung, Flur und Flurstück aus dem Grundbuch- oder Katasterauszug. Der Wert gilt für die Zone, in der das Grundstück liegt.
  3. 3Eintrag lesen: Neben dem Wert in €/m² stehen Entwicklungszustand (B, R, E), Art der Nutzung (W, MI, GE …), Geschossflächenzahl und Beitragszustand. Was die Kürzel bedeuten, erklärt der Ratgeber „Bodenrichtwert lesen“.
  4. 4Amtliche Auskunft für Finanzamt, Bank oder Gericht: Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erteilt der Gutachterausschuss Tiefenbach (gemeindlicher oder gemeinsamer Gutachterausschuss) auf Antrag, auch zu zurückliegenden Stichtagen. Hier online bestellen.

Zuständigkeit

Zuständigkeit für Tiefenbach

Gutachterausschuss

Gutachterausschuss Tiefenbach (gemeindlicher oder gemeinsamer Gutachterausschuss)

Gutachterausschuss der Gemeinde bzw. der gemeinsame Gutachterausschuss mehrerer Gemeinden. Beschließt die Bodenrichtwerte für Tiefenbach auf Grundlage der Kaufpreissammlung (Stichtag 1. Januar, Neuermittlung mindestens alle zwei Jahre).

Grundsteuer in Baden-Württemberg

Modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg berechnet die Grundsteuer B allein aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022. Die Bebauung spielt keine Rolle. Mehr zur Grundsteuer.

Bodenrichtwert nach Postleitzahl in Tiefenbach

Bodenrichtwertzonen folgen nicht den PLZ-Grenzen; eine Postleitzahl kann mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten enthalten.

  • 88422

Nachbargemeinden

Bodenrichtwerte im Umkreis von Tiefenbach.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Tiefenbach

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Tiefenbach?
Der Bodenrichtwert wird je Zone festgelegt; innerhalb von Tiefenbach gibt es in der Regel mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten. Für Baden-Württemberg zeigt dieses Portal noch keine Zonenwerte (Keine Open-Data-Freigabe). Den Wert für eine konkrete Adresse sehen Sie kostenfrei im Landesportal BORIS-BW oder erhalten ihn als amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.
Wer legt die Bodenrichtwerte für Tiefenbach fest?
Zuständig ist der Gutachterausschuss Tiefenbach (gemeindlicher oder gemeinsamer Gutachterausschuss). Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien nach § 192 BauGB; sie leiten die Werte aus der Kaufpreissammlung ab und beschließen sie zum jeweiligen Stichtag (Stichtag 1. Januar, Neuermittlung mindestens alle zwei Jahre).
Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Tiefenbach?
Baden-Württemberg berechnet die Grundsteuer B allein aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022. Die Bebauung spielt keine Rolle. Maßgeblich ist der Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der aktuelle.

Quelle (BW): Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse (ZGG) beim LGL. Datensatz beim Herausgeber.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.