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Bodenrichtwerte

Bayern · Landkreis Ansbach

Bodenrichtwert Wolframs-Eschenbach

Wolframs-Eschenbach (PLZ 91639) liegt im Landkreis Ansbach, Bayern. Die Bodenrichtwerte legt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ansbach fest (Stichtag 31. Dezember jedes geraden Jahres, zuletzt 31.12.2024). Einsicht in die aktuellen Zonenwerte gibt es kostenfrei im Landesportal BORIS Bayern; eine schriftliche Auskunft zu einem Grundstück erteilt der Gutachterausschuss auf Antrag.

Kostenfreie Karteneinsicht in BORIS Bayern. Die Vektordaten sind gebührenpflichtig und nicht als offene Daten freigegeben; deshalb zeigt dieses Portal für Bayern keine Zonenwerte, sondern führt zur Einsicht und zur amtlichen Auskunft.

Postleitzahl
91639
Stichtag
31. Dezember jedes geraden Jahres
Einsicht
Grundsteuer
ohne Bodenrichtwert

Weiterrechnen mit dem Wert für Wolframs-Eschenbach

Den Wert aus BORIS Bayern in den Grundstückswert-Rechner eintragen; der Grundsteuer-Rechner ist auf Bayern (Flächenmodell) eingestellt.

Rechner und Tools

Anleitung

So finden Sie den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Wolframs-Eschenbach

  1. 1Landesportal öffnen: BORIS Bayern. Dort sind die Bodenrichtwertzonen für Bayern als Karte hinterlegt, kostenfrei einsehbar zum jeweiligen Stichtag.
  2. 2Adresse oder Flurstück suchen: Straße und Hausnummer in Wolframs-Eschenbach (91639) eingeben oder Gemarkung, Flur und Flurstück aus dem Grundbuch- oder Katasterauszug. Der Wert gilt für die Zone, in der das Grundstück liegt.
  3. 3Eintrag lesen: Neben dem Wert in €/m² stehen Entwicklungszustand (B, R, E), Art der Nutzung (W, MI, GE …), Geschossflächenzahl und Beitragszustand. Was die Kürzel bedeuten, erklärt der Ratgeber „Bodenrichtwert lesen“.
  4. 4Amtliche Auskunft für Finanzamt, Bank oder Gericht: Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erteilt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ansbach auf Antrag, auch zu zurückliegenden Stichtagen. Hier online bestellen.

Zuständigkeit

Zuständigkeit für Wolframs-Eschenbach

Gutachterausschuss

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ansbach

Gutachterausschuss beim Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt. Beschließt die Bodenrichtwerte für Wolframs-Eschenbach auf Grundlage der Kaufpreissammlung (Stichtag 31. Dezember jedes geraden Jahres, zuletzt 31.12.2024).

Grundsteuer in Bayern

Flächenmodell

Bayern besteuert nach reinen Flächen von Grundstück und Gebäude. Der Bodenrichtwert spielt für die bayerische Grundsteuer keine Rolle. Mehr zur Grundsteuer.

Bodenrichtwert nach Postleitzahl in Wolframs-Eschenbach

Bodenrichtwertzonen folgen nicht den PLZ-Grenzen; eine Postleitzahl kann mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten enthalten.

  • 91639

Nachbargemeinden

Bodenrichtwerte im Umkreis von Wolframs-Eschenbach.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Wolframs-Eschenbach

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Wolframs-Eschenbach?
Der Bodenrichtwert wird je Zone festgelegt; innerhalb von Wolframs-Eschenbach gibt es in der Regel mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten. Für Bayern zeigt dieses Portal noch keine Zonenwerte (Keine Open-Data-Freigabe). Den Wert für eine konkrete Adresse sehen Sie kostenfrei im Landesportal BORIS Bayern oder erhalten ihn als amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.
Wer legt die Bodenrichtwerte für Wolframs-Eschenbach fest?
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ansbach. Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien nach § 192 BauGB; sie leiten die Werte aus der Kaufpreissammlung ab und beschließen sie zum jeweiligen Stichtag (Stichtag 31. Dezember jedes geraden Jahres, zuletzt 31.12.2024).
Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Wolframs-Eschenbach?
Bayern besteuert nach reinen Flächen von Grundstück und Gebäude. Der Bodenrichtwert spielt für die bayerische Grundsteuer keine Rolle. Für die Grundsteuererklärung in Bayern brauchen Sie ihn daher nicht.

Quelle (BY): Bayerische Vermessungsverwaltung / Gutachterausschüsse. Datensatz beim Herausgeber.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.