Zum Inhalt
Bodenrichtwerte

Niedersachsen · Landkreis Helmstedt

Bodenrichtwert Twieflingen

Twieflingen (PLZ 38388) liegt im Landkreis Helmstedt, Niedersachsen. Die Bodenrichtwerte legt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Niedersachsen) fest (Stichtag 1. Januar, jährlich). Einsicht in die aktuellen Zonenwerte gibt es kostenfrei im Landesportal Bodenrichtwertportal Niedersachsen; eine schriftliche Auskunft zu einem Grundstück erteilt der Gutachterausschuss auf Antrag.

Offene Daten (dl-de/by-2.0, Namensnennung). Zonenwerte erscheinen auf diesem Portal, sobald der Import läuft.

Postleitzahl
38388
Stichtag
1. Januar
Grundsteuer
nach Bodenrichtwert

Weiterrechnen mit dem Wert für Twieflingen

Den Wert aus Bodenrichtwertportal Niedersachsen in den Grundstückswert-Rechner eintragen; der Grundsteuer-Rechner ist auf Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell) eingestellt.

Rechner und Tools

Anleitung

So finden Sie den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Twieflingen

  1. 1Landesportal öffnen: Bodenrichtwertportal Niedersachsen. Dort sind die Bodenrichtwertzonen für Niedersachsen als Karte hinterlegt, kostenfrei einsehbar zum jeweiligen Stichtag.
  2. 2Adresse oder Flurstück suchen: Straße und Hausnummer in Twieflingen (38388) eingeben oder Gemarkung, Flur und Flurstück aus dem Grundbuch- oder Katasterauszug. Der Wert gilt für die Zone, in der das Grundstück liegt.
  3. 3Eintrag lesen: Neben dem Wert in €/m² stehen Entwicklungszustand (B, R, E), Art der Nutzung (W, MI, GE …), Geschossflächenzahl und Beitragszustand. Was die Kürzel bedeuten, erklärt der Ratgeber „Bodenrichtwert lesen“.
  4. 4Amtliche Auskunft für Finanzamt, Bank oder Gericht: Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erteilt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Niedersachsen) auf Antrag, auch zu zurückliegenden Stichtagen. Hier online bestellen.

Zuständigkeit

Zuständigkeit für Twieflingen

Gutachterausschuss

Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Niedersachsen)

Gutachterausschuss für Grundstückswerte, Geschäftsstelle bei der Regionaldirektion des LGLN. Beschließt die Bodenrichtwerte für Twieflingen auf Grundlage der Kaufpreissammlung (Stichtag 1. Januar, jährlich).

Grundsteuer in Niedersachsen

Flächen-Lage-Modell

Niedersachsen ergänzt das Flächenmodell um einen Lagefaktor aus dem Verhältnis des Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt. Mehr zur Grundsteuer.

Bodenrichtwert nach Postleitzahl in Twieflingen

Bodenrichtwertzonen folgen nicht den PLZ-Grenzen; eine Postleitzahl kann mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten enthalten.

  • 38388

Nachbargemeinden

Bodenrichtwerte im Umkreis von Twieflingen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Twieflingen

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Twieflingen?
Der Bodenrichtwert wird je Zone festgelegt; innerhalb von Twieflingen gibt es in der Regel mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten. Für Niedersachsen zeigt dieses Portal noch keine Zonenwerte (Zonenwerte verfügbar). Den Wert für eine konkrete Adresse sehen Sie kostenfrei im Landesportal Bodenrichtwertportal Niedersachsen oder erhalten ihn als amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.
Wer legt die Bodenrichtwerte für Twieflingen fest?
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte (regionale Geschäftsstelle, Niedersachsen). Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien nach § 192 BauGB; sie leiten die Werte aus der Kaufpreissammlung ab und beschließen sie zum jeweiligen Stichtag (Stichtag 1. Januar, jährlich).
Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer in Twieflingen?
Niedersachsen ergänzt das Flächenmodell um einen Lagefaktor aus dem Verhältnis des Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt. Maßgeblich ist der Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der aktuelle.

Quelle (NI): Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, LGLN, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN). Lizenz: dl-de-by-2.0. Datensatz beim Herausgeber.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.