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Bodenrichtwerte

Baden-Württemberg · Stadtkreis Mannheim

Bodenrichtwert HUK-Coburg

HUK-Coburg (PLZ 68122) liegt im Kreis Stadtkreis Mannheim, Baden-Württemberg. Die Bodenrichtwerte legt der Gutachterausschuss HUK-Coburg (gemeindlicher oder gemeinsamer Gutachterausschuss) fest (Stichtag 1. Januar, Neuermittlung mindestens alle zwei Jahre). Einsicht in die aktuellen Zonenwerte gibt es kostenfrei im Landesportal BORIS-BW; eine schriftliche Auskunft zu einem Grundstück erteilt der Gutachterausschuss auf Antrag.

Kostenfreie Einsicht in BORIS-BW. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung der Daten ist untersagt; deshalb zeigt dieses Portal für Baden-Württemberg keine Zonenwerte.

Postleitzahl
68122
Stichtag
1. Januar
Einsicht
Grundsteuer
nach Bodenrichtwert

Weiterrechnen mit dem Wert für HUK-Coburg

Den Wert aus BORIS-BW in den Grundstückswert-Rechner eintragen; der Grundsteuer-Rechner ist auf Baden-Württemberg (Modifiziertes Bodenwertmodell) eingestellt.

Rechner und Tools

Anleitung

So finden Sie den Bodenrichtwert für ein Grundstück in HUK-Coburg

  1. 1Landesportal öffnen: BORIS-BW. Dort sind die Bodenrichtwertzonen für Baden-Württemberg als Karte hinterlegt, kostenfrei einsehbar zum jeweiligen Stichtag.
  2. 2Adresse oder Flurstück suchen: Straße und Hausnummer in HUK-Coburg (68122) eingeben oder Gemarkung, Flur und Flurstück aus dem Grundbuch- oder Katasterauszug. Der Wert gilt für die Zone, in der das Grundstück liegt.
  3. 3Eintrag lesen: Neben dem Wert in €/m² stehen Entwicklungszustand (B, R, E), Art der Nutzung (W, MI, GE …), Geschossflächenzahl und Beitragszustand. Was die Kürzel bedeuten, erklärt der Ratgeber „Bodenrichtwert lesen“.
  4. 4Amtliche Auskunft für Finanzamt, Bank oder Gericht: Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erteilt der Gutachterausschuss HUK-Coburg (gemeindlicher oder gemeinsamer Gutachterausschuss) auf Antrag, auch zu zurückliegenden Stichtagen. Hier online bestellen.

Zuständigkeit

Zuständigkeit für HUK-Coburg

Gutachterausschuss

Gutachterausschuss HUK-Coburg (gemeindlicher oder gemeinsamer Gutachterausschuss)

Gutachterausschuss der Gemeinde bzw. der gemeinsame Gutachterausschuss mehrerer Gemeinden. Beschließt die Bodenrichtwerte für HUK-Coburg auf Grundlage der Kaufpreissammlung (Stichtag 1. Januar, Neuermittlung mindestens alle zwei Jahre).

Grundsteuer in Baden-Württemberg

Modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg berechnet die Grundsteuer B allein aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022. Die Bebauung spielt keine Rolle. Mehr zur Grundsteuer.

Bodenrichtwert nach Postleitzahl in HUK-Coburg

Bodenrichtwertzonen folgen nicht den PLZ-Grenzen; eine Postleitzahl kann mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten enthalten.

  • 68122

Nachbargemeinden

Bodenrichtwerte im Umkreis von HUK-Coburg.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in HUK-Coburg

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in HUK-Coburg?
Der Bodenrichtwert wird je Zone festgelegt; innerhalb von HUK-Coburg gibt es in der Regel mehrere Zonen mit unterschiedlichen Werten. Für Baden-Württemberg zeigt dieses Portal noch keine Zonenwerte (Keine Open-Data-Freigabe). Den Wert für eine konkrete Adresse sehen Sie kostenfrei im Landesportal BORIS-BW oder erhalten ihn als amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.
Wer legt die Bodenrichtwerte für HUK-Coburg fest?
Zuständig ist der Gutachterausschuss HUK-Coburg (gemeindlicher oder gemeinsamer Gutachterausschuss). Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien nach § 192 BauGB; sie leiten die Werte aus der Kaufpreissammlung ab und beschließen sie zum jeweiligen Stichtag (Stichtag 1. Januar, Neuermittlung mindestens alle zwei Jahre).
Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer in HUK-Coburg?
Baden-Württemberg berechnet die Grundsteuer B allein aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022. Die Bebauung spielt keine Rolle. Maßgeblich ist der Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der aktuelle.

Quelle (BW): Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse (ZGG) beim LGL. Datensatz beim Herausgeber.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.